Pflichtteil Kinder

Pflichtteil Kinder bezeichnet den Anspruch von Kindern auf einen gesetzlichen Pflichtteil, auch wenn sie im Testament nicht als Erben eingesetzt wurden.

Wesentliche Merkmale:

  • Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Gilt für leibliche und adoptierte Kinder.
  • Anspruch auf Auszahlung in Geld, nicht auf Nachlassgegenstände.

Rechtstipp: Auch bei Enterbung besteht ein Pflichtteilsrecht – frühzeitige Nachlassplanung schützt vor Konflikten.

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