Steuerfahndung

Steuerfahndung ist die Ermittlungsbehörde des Finanzamts bei Verdacht auf Steuerdelikte – etwa im Zusammenhang mit Erbschaften oder Auslandskonten.

Typische Maßnahmen:

  • Durchsuchung und Beschlagnahme von Unterlagen.
  • Vernehmung von Angehörigen oder Erben.
  • Ermittlung von Schenkungen und unversteuertem Vermögen.

Rechtstipp: Bei Steuerfahndung immer anwaltlichen Beistand hinzuziehen – kooperieren Sie nicht ohne Beratung.

Glossar / Steuerfahndung

Rategber & Rechtstipps zu Steuerfahndung

Steuerstrafrecht & Selbstanzeige

Eine Betriebsprüfung steht an, Unterlagen sind unvollständig, oder das Finanzamt ermittelt bereits? In solchen Fällen hilft der Steuerberater oft nicht weiter – denn sobald der Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht, braucht es rechtliche Vertretung. Wir begleiten Sie diskret, kompetent und mit der gebotenen Sorgfalt durch heikle Situationen.