steuerliche Freibeträge

steuerliche Freibeträge sind gesetzlich festgelegte Beträge, bis zu denen Erbschaften oder Schenkungen steuerfrei bleiben.

Beispiele:

  • 500.000 € für Ehepartner.
  • 400.000 € für Kinder.
  • 20.000 € für entferntere Verwandte oder Dritte.

Rechtstipp: Planen Sie Übertragungen so, dass Freibeträge optimal genutzt werden – z. B. durch Staffelung.

Glossar / steuerliche Freibeträge

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