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Erbrecht in München & Umgebung: Ein Leitfaden

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Einführung in das Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge nach dem Tod einer Person. Es bestimmt, wer Erbe wird und wie der Nachlass verteilt wird. In Deutschland ist das Erbrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorgaben.

Gesetzliche Erbfolge

Ohne ein Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese teilt die Erben in verschiedene Ordnungen ein:

  • Erste Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel).
  • Zweite Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen).
  • Dritte Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen).

Innerhalb dieser Ordnungen erben die nächsten Verwandten zuerst. Existieren keine Erben erster Ordnung, kommen die der zweiten Ordnung zum Zug usw.

„Viele Menschen wissen nicht, dass ohne Testament die gesetzliche Erbfolge greift – auch mit unerwarteten Konsequenzen. Gerade bei verheirateten, kinderlosen Paaren, bei unverheirateten Paaren oder bei Patchwork-Familien kann dies zu unangenehmen Überraschungen führen.“

Miriam Mohr [Fachanwältin für Erbrecht]
Wissensportal Erbrecht / Erbrecht München Leitfaden

Inhalt

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⏱ 3 min Lesezeit

Gesetzliches Ehegattenerbrecht

Neben den Verwandten hat auch der Ehegatte oder die Ehegattin ein gesetzliches Erbrecht. Wie groß der Erbteil ausfällt, hängt davon ab, mit welchen Verwandten der Erblasser zusätzlich verwandt war und in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde:

  • Bei einer Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand) erhält der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses, wenn Kinder vorhanden sind.
  • Sind nur Verwandte zweiter Ordnung (z. B. Eltern oder Geschwister) vorhanden, erhält der Ehegatte drei Viertel des Nachlasses.
  • Ohne Verwandte erbt der Ehegatte allein.
  • In einer Gütertrennung oder Gütergemeinschaft gelten abweichende Regelungen.

Die Erbquote kann sich je nach Fall erheblich verändern – und überrascht viele Ehepartner, wenn kein Testament vorliegt.

MM [Fachanwältin für Erbrecht]

„Viele Ehepaare glauben, automatisch alles vom Partner zu erben. Doch das gesetzliche Ehegattenerbrecht sieht häufig nur einen Bruchteil des Vermögens vor – vor allem, wenn Kinder oder andere Verwandte miterben.“

Miriam Mohr [Fachanwältin für Erbrecht]

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögenswerten durch Erbschaft. Die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert des Erbes ab. In Bayern gelten die bundesweiten Regelungen des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG).

Es gibt verschiedene Steuerklassen und Freibeträge:

  • Steuerklasse I: Ehegatten (Freibetrag 500.000 €). Kinder und Stiefkinder (Freibetrag 400.000 €). Enkelkinder (Freibetrag 200.000 €). Eltern und Großeltern (Freibetrag 100.000,00 €).
  • Steuerklasse II: Geschwister, Nichten und Neffen (Freibetrag bis zu 20.000 €).
  • Steuerklasse III: Sonstige Personen (Freibetrag bis zu 20.000 €).

„Viele Mandanten unterschätzen die steuerlichen Auswirkungen einer Erbschaft. Wer frühzeitig plant, kann durch gezielte Maßnahmen hohe Steuerlasten vermeiden.“

Miriam Mohr [Fachanwältin für Erbrecht]

Testament und Erbvertrag

Um die gesetzliche Erbfolge zu umgehen und individuelle Wünsche zur Nachlassverteilung festzulegen, können Sie ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen:

  • eigenhändiges Testament
  • notarielles Testament
  • Erbvertrag


„Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Nachlassplanung selbstbestimmt zu gestalten. Wer Streitigkeiten vermeiden möchte, sollte sich frühzeitig mit dem Thema befassen.“

Miriam Mohr [Fachanwältin für Erbrecht]

Besonderheiten des Erbrechts in München

München und die umliegende Region haben spezifische Besonderheiten im Erbrecht:

  • Hohe Immobilienwerte: Aufgrund der hohen Immobilienpreise in München kann der Wert des Nachlasses schnell die Freibeträge überschreiten, was zu höheren Erbschaftssteuern führt.
  • Nachlassgerichte: In München ist das Amtsgericht München für Nachlassangelegenheiten zuständig.


„Gerade in München sehen wir häufig, dass Erben durch die hohen Immobilienwerte unerwartet in steuerliche Schwierigkeiten geraten. Eine strategische Nachlassplanung ist hier besonders wichtig.“ – [Name der Rechtsanwältin]

Miriam Mohr [Fachanwältin für Erbrecht]

Fazit

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, insbesondere in einer wirtschaftlich bedeutenden Region wie München. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung ist essenziell, um den Nachlass gemäß den eigenen Wünschen zu gestalten und steuerliche Belastungen zu minimieren.


„Jeder Nachlass ist individuell. Durch eine vorausschauende Planung lassen sich nicht nur Konflikte vermeiden, sondern auch steuerliche Vorteile nutzen.“

Miriam Mohr [Fachanwältin für Erbrecht]

Ihre Fragen zum Thema „Erbrecht“

Wann benötige ich einen Anwalt Erbrecht München?

Immer, wenn Sie ganz sicher sein möchten, dass Ihre Absichten und Ziele auch erfüllt werden. Gerade im Raum München spielt die Erbschaftssteuer wegen den hohen Immobilienpreisen eine besondere Rolle.

Welchen Betrag kann ich steuerfrei an meine Kinder vererben?

Zurzeit sind dies € 400.000.- je Kind. Beachten Sie jedoch, dass jedes Elternteil € 400.000.- vererben kann. Bei einem Ehepaar sind dies also € 800.000.- je Kind.

Kann ich legal Erbschaftssteuer sparen?

Ja. Hierbei spielt die Zeit eine sehr wichtige Rolle. Ideal ist es Sie lassen sich bereits 10 Jahre vor einer Vererbung oder gar 20 Jahre vorher von einem Anwalt Erbrecht München beraten.

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