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Fehler bei der Testamentserstellung vermeiden!

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Worauf Sie konkret achten sollten

Ein Testament kann nur dann seine volle rechtliche Wirkung entfalten, wenn es formell und inhaltlich korrekt erstellt wurde. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der häufigsten Fehlerquellen – und wie Sie diese vermeiden können.

1. Formfehler beim eigenhändigen Testament

Typischer Fehler:
Das Testament ist maschinell verfasst oder enthält nur eine gedruckte Unterschrift.

Konsequenz:
Das Testament ist formunwirksam und wird von Gerichten nicht anerkannt.

Vermeidung:
Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Ort und Datum sollten ebenfalls handschriftlich eingefügt werden.

2. Unklare oder widersprüchliche Formulierungen

Typischer Fehler:
Begriffe wie „mein Vermögen soll gerecht aufgeteilt werden“ oder „die Kinder sollen gleich viel bekommen“.

Konsequenz:
Unklarheiten führen zu Auslegungsspielräumen und häufig zu Streit unter den Erben.

Vermeidung:
Verwenden Sie präzise Begriffe wie „Ich setze meine Tochter Maria Mustermann als Alleinerbin ein“ oder „Mein Sohn Max Mustermann erhält das Grundstück in der Musterstraße 1“.

3. Nichtberücksichtigung von Pflichtteilsberechtigten

Typischer Fehler:
Pflichtteilsberechtigte wie Ehepartner oder Kinder werden im Testament übergangen oder enterbt – ohne Absicherung der Folgen.

Konsequenz:
Enterbte Personen können Pflichtteilsansprüche geltend machen, was den Nachlasswert für andere Erben erheblich schmälert.

Vermeidung:
Planen Sie gezielt mit Pflichtteilsansprüchen. Eine frühzeitige juristische Beratung kann helfen, Konflikte oder finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

4. Mehrere Testamente – ohne Klarstellung

Typischer Fehler:
Es existieren mehrere Testamente mit widersprüchlichem Inhalt, ohne dass eindeutig gekennzeichnet ist, welches das aktuelle ist.

Konsequenz:
Es kommt zu Unsicherheiten bei der Testamentsauslegung oder zur Teilunwirksamkeit.

Vermeidung:
Kennzeichnen Sie das jeweils neue Testament eindeutig mit „Dies ist mein letzter Wille“ und vernichten Sie veraltete Versionen.

5. Versäumnis der Ersatzerbenregelung

Typischer Fehler:
Im Testament wird kein Ersatzerbe benannt für den Fall, dass der primär eingesetzte Erbe vorverstorben ist oder das Erbe ausschlägt.

Konsequenz:
Ein Teil des Nachlasses fällt in die gesetzliche Erbfolge zurück – entgegen dem eigentlichen Willen des Erblassers.

Vermeidung:
Setzen Sie stets Ersatzerben ein, etwa mit der Formulierung: „Sollte mein Sohn Max vorverstorben sein, so erbt meine Tochter Maria.“

6. Keine Regelung zur Testamentsvollstreckung

Typischer Fehler:
Es wird kein Testamentsvollstrecker bestimmt – insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen oder minderjährigen Erben.

Konsequenz:
Die Abwicklung des Nachlasses wird erschwert oder führt zu langwierigen Auseinandersetzungen.

Vermeidung:
Benennen Sie eine vertrauenswürdige Person als Testamentsvollstrecker, idealerweise mit juristischem Hintergrund oder notarieller Unterstützung.

7. Vermischung mit lebzeitigen Verfügungen (z. B. Schenkungen)

Typischer Fehler:
Im Testament wird auf bereits verschenkte oder überschriebenen Gegenstände Bezug genommen („Das Haus geht an meine Tochter“) – obwohl es nicht mehr im Nachlass enthalten ist.

Konsequenz:
Rechtsunsicherheit bei der Nachlassverteilung und mögliche Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Vermeidung:
Prüfen Sie regelmäßig, ob das Testament noch dem aktuellen Vermögensstand entspricht. Bei größeren Änderungen sollte das Testament angepasst werden.

Fazit

Zwei bewährte Praxisratschläge aus der anwaltlichen Beratung

Praxisratschlag 1: Jährliche Testamentsprüfung

„Nehmen Sie sich einmal im Jahr 15 Minuten Zeit, um Ihr Testament zu prüfen. Haben sich familiäre Verhältnisse geändert? Gab es Immobilienverkäufe, Erbschaften oder Geburten? Durch eine einfache Sichtung können Sie frühzeitig feststellen, ob Anpassungen notwendig sind – bevor es zu unerwünschten Überraschungen kommt.“

Miriam Mohr [Fachanwältin für Erbrecht]

Praxisratschlag 2: Unverbindliches Entwurfsgespräch mit einer Fachanwältin

„Die erste Idee für ein Testament sollte nicht das Endergebnis sein. Viele meiner Mandant:innen profitieren von einem unverbindlichen Entwurfsgespräch, bei dem wir typische Fehler vermeiden und individuelle Lösungen entwickeln – z. B. für Patchworkfamilien, Unternehmertestamente oder Sondervermögen.

Miriam Mohr [Fachanwältin für Erbrecht]

Sie haben bereits ein Testament verfasst und sind sich nicht sicher, ob es rechtssicher ist?
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Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und durch unsere juristischen Fachquellen sowie redaktionelle Kontrolle optimiert. Trotz sorgfältiger Erstellung empfehlen wir, bei individuellen Rechtsfragen eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.


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