Erbschaftssteuer & Steueroptimierung – Mehr vererben, weniger abgeben

Ein Erbe soll Freude bringen, kein finanzielles Risiko. Wer Vermögen weitergeben möchte, steht vor komplexen Fragen: Welche Freibeträge gelten? Wie kann ich mein Haus steuerfrei übertragen? Wann lohnt sich eine Schenkung mit Nießbrauch? Unsere Kanzlei kombiniert rechtliche und steuerliche Expertise, um Ihnen klare Antworten zu geben.
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Unsere Leistungen zur Steueroptimierung im Erbfall

Analyse der steuerlichen Ausgangssituation

  • Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen
  • Prüfung von Freibeträgen für Ehepartner, Kinder, Enkel
  • Aufzeigen steuerlicher Risiken und Gestaltungsspielräume

Strategische Gestaltung von Erbfolgen

  • Schenkung mit Nießbrauch zur Steuerersparnis bei lebzeitiger Übertragung
  • Staffelung von Schenkungen zur optimalen Freibetragsnutzung bei vorweggenommener Erbfolge
  • Kombination von Testament & lebzeitiger Übertragung

Ergänzende Beratung zu Vorsorge & Handlungsfähigkeit

  • Erstellung und Abstimmung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
  • Vermeidung späterer Streitigkeiten und Sicherstellung der Handlungsfähigkeit im Notfall
  • Koordination mit Testament und lebzeitiger Vermögensübertragung

Unterstützung bei Schenkung & vorweggenommener Erbfolge

  • Vermögensübertragungen mit Wohnrecht, Nießbrauch oder Rückforderungsrecht
  • Wirtschaftliche Nutzung trotz Eigentumsübertragung

Vertretung gegenüber Finanzamt und Steuerbehörden

  • Stellungnahmen zu Steuerbescheiden
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Außergerichtliche Einigung oder Einspruchsverfahren

Warum gerade wir?

Kombination aus Erbrecht & Steuerrecht
…in einer Hand
Spezialisierung auf Immobilienbesitz und Familienvermögen
Vermeidung von typischen Steuerfehlern,
… die andere erst später erkennen

Nießbrauch rettet 50.000 €

Herr und Frau B. besitzen ein Haus in München im Wert von 1,2 Mio. €. Sie möchten es zu Lebzeiten an ihren Sohn übertragen, aber weiterhin selbst darin wohnen. Ohne Planung hätte der Sohn nach Abzug seines Freibetrags rund 800.000 € versteuern müssen – mit einer Steuerlast von etwa 50.000 €.

Durch die Eintragung eines Nießbrauchrechts zugunsten der Eltern wurde der steuerlich anzusetzende Wert der Immobilie um rund 90 % reduziert. Das Wohnrecht senkte den Wert der Schenkung auf 120.000 €, wodurch dem Sohn fast die gesamte Steuer erspart blieb – und die Eltern dennoch im Haus wohnen bleiben konnten.

Rechtsanwältin Miriam Mohr – Fachanwältin für Erbrecht & Familienrecht, Testamentsvollstreckerin (DVEV)

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