Erbschaftssteuer & Steueroptimierung – Mehr vererben, weniger abgeben

Analyse der steuerlichen Ausgangssituation
- Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen
- Prüfung von Freibeträgen für Ehepartner, Kinder, Enkel
- Aufzeigen steuerlicher Risiken und Gestaltungsspielräume
Strategische Gestaltung von Erbfolgen
- Schenkung mit Nießbrauch zur Steuerersparnis bei lebzeitiger Übertragung
- Staffelung von Schenkungen zur optimalen Freibetragsnutzung bei vorweggenommener Erbfolge
- Kombination von Testament & lebzeitiger Übertragung
Ergänzende Beratung zu Vorsorge & Handlungsfähigkeit
- Erstellung und Abstimmung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
- Vermeidung späterer Streitigkeiten und Sicherstellung der Handlungsfähigkeit im Notfall
- Koordination mit Testament und lebzeitiger Vermögensübertragung
Unterstützung bei Schenkung & vorweggenommener Erbfolge
- Vermögensübertragungen mit Wohnrecht, Nießbrauch oder Rückforderungsrecht
- Wirtschaftliche Nutzung trotz Eigentumsübertragung
Vertretung gegenüber Finanzamt und Steuerbehörden
- Stellungnahmen zu Steuerbescheiden
- Kommunikation mit dem Finanzamt
- Außergerichtliche Einigung oder Einspruchsverfahren
Nießbrauch rettet 50.000 €
Herr und Frau B. besitzen ein Haus in München im Wert von 1,2 Mio. €. Sie möchten es zu Lebzeiten an ihren Sohn übertragen, aber weiterhin selbst darin wohnen. Ohne Planung hätte der Sohn nach Abzug seines Freibetrags rund 800.000 € versteuern müssen – mit einer Steuerlast von etwa 50.000 €.
Durch die Eintragung eines Nießbrauchrechts zugunsten der Eltern wurde der steuerlich anzusetzende Wert der Immobilie um rund 90 % reduziert. Das Wohnrecht senkte den Wert der Schenkung auf 120.000 €, wodurch dem Sohn fast die gesamte Steuer erspart blieb – und die Eltern dennoch im Haus wohnen bleiben konnten.
