Pflichtteil & Erbengemeinschaft – Rechte wahren, Streit vermeiden

Wenn der Nachlass nicht gerecht verteilt erscheint, kann es schnell zu Konflikten kommen. Enterbung, Pflichtteilsansprüche oder Uneinigkeit unter Miterben sind nicht nur rechtlich komplex, sondern oft auch emotional belastend. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu prüfen, Konflikte zu klären und sinnvolle Lösungen zu finden – notfalls auch vor Gericht.
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Geschwister streiten um Erbe, Anwältin vermittelt Lösung in Haar bei München

Unsere Leistungen im Pflichtteils- und Erbengemeinschaftsrecht

Pflichtteil einfordern oder abwehren

  • Prüfung des Pflichtteilsanspruchs (auch Pflichtteilsergänzung)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung
  • Beratung bei Enterbung oder „ungewöhnlicher Verteilung“

Unterstützung in der Erbengemeinschaft

  • Vermittlung bei Streitigkeiten unter Miterben
  • Aufteilung von Immobilien, Hausrat, Finanzwerten
  • Vorbereitung und Begleitung einer Erbauseinandersetzung

Strategische Beratung für Erben & Pflichtteilsberechtigte

  • Wann lohnt sich ein Pflichtteilsverzicht?
  • Wie kann ich eine Erbengemeinschaft einvernehmlich auflösen?
  • Welche Rechte habe ich als Miterbe oder Enterbter?

Warum Sie bei uns richtig sind

Rechtlich stark, menschlich klar
Wir vermitteln, bevor wir streiten.
Lokale Kompetenz

Immobilienfragen in München & Haar sind unser Alltag.

Erfahrung mit komplexen Familienkonstellationen
Ob Erbengemeinschaft, Testament oder Konflikt – wir kennen die typischen Fallstricke und lösen sie professionell.

Erbengemeinschaft mit Konfliktpotenzial

Drei Geschwister erben gemeinsam ein Zweifamilienhaus in München. Einer möchte verkaufen, die andere darin wohnen bleiben, der dritte will Geld sehen. In der Kanzlei Mohr erarbeiten wir eine Einigung mit Teilauszahlung und Nießbrauchsrecht. Ergebnis: kein Gericht, kein Bruch in der Familie.
Rechtsanwältin Miriam Mohr – Fachanwältin für Erbrecht & Familienrecht, Testamentsvollstreckerin (DVEV)

Ihre nächsten Schritte

Kurzfristigen Beratungstermin sichern – telefonisch oder in der Kanzlei

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089 – 46 03 810
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