Vermögen weitergeben, ohne es aus der Hand zu geben
Schenkung & vorweggenommene Erbfolge – Heute schon für morgen regeln
Frühzeitige Planung zahlt sich aus – emotional und steuerlich. Eine klug gestaltete Schenkung ermöglicht es Ihnen, Ihr Vermögen gezielt weiterzugeben, Freibeträge mehrfach zu nutzen und dabei wirtschaftlich flexibel zu bleiben. Mit unserer Erfahrung begleiten wir Sie durch alle Phasen der vorweggenommenen Erbfolge.
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Beratung zu Freibeträgen & Zeitpunkt der Übertragung
- Prüfung der steuerlichen Vorteile bei gestaffelter Übertragung
- Optimierung der Nutzung von Freibeträgen im 10-Jahres-Rhythmus
Gestaltung von Schenkungen mit Nießbrauch & Wohnrecht
- Eigentum übertragen, aber weiter darin wohnen oder Miete beziehen
- Nießbrauchgestaltung mit Absicherung für Pflegefall oder Trennung
Vertragliche Sicherheiten einbauen
- Rückforderungsrechte, Auflagen & Widerrufsklauseln
- Schutz bei Insolvenz, Änderung der Lebensverhältnisse oder Streit
Einbindung in Testaments- & Nachlassstrategie
- Abstimmung mit bestehenden oder geplanten Verfügungen
- Vermeidung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Gegenleistungen schaffen
- Vereinbarung von Pflege- oder Wartungsverpflichtungen zur Reduzierung des steuerlichen Werts
- Kombination mit Nießbrauch zur Wahrung der Kontrolle und Absicherung im Pflegefall
Fallbeispiel
Haus schenken, Steuern sparen, Sicherheit behalten
Frau H. möchte ihrem Sohn ihr Haus in Haar übertragen, es aber weiter selbst nutzen. Gemeinsam erarbeiten wir ein Nießbrauchmodell mit Rückforderungsrecht. Ergebnis: Steuerersparnis von 28.000 € und klare Absicherung für beide Seiten.

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