Schenkung & vorweggenommene Erbfolge – Heute schon für morgen regeln

Frühzeitige Planung zahlt sich aus – emotional und steuerlich. Eine klug gestaltete Schenkung ermöglicht es Ihnen, Ihr Vermögen gezielt weiterzugeben, Freibeträge mehrfach zu nutzen und dabei wirtschaftlich flexibel zu bleiben. Mit unserer Erfahrung begleiten wir Sie durch alle Phasen der vorweggenommenen Erbfolge.
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Unsere Leistungen rund um die lebzeitige Übertragung

Beratung zu Freibeträgen & Zeitpunkt der Übertragung

  • Prüfung der steuerlichen Vorteile bei gestaffelter Übertragung
  • Optimierung der Nutzung von Freibeträgen im 10-Jahres-Rhythmus

Gestaltung von Schenkungen mit Nießbrauch & Wohnrecht

  • Eigentum übertragen, aber weiter darin wohnen oder Miete beziehen
  • Nießbrauchgestaltung mit Absicherung für Pflegefall oder Trennung

Vertragliche Sicherheiten einbauen

  • Rückforderungsrechte, Auflagen & Widerrufsklauseln
  • Schutz bei Insolvenz, Änderung der Lebensverhältnisse oder Streit

Einbindung in Testaments- & Nachlassstrategie

  • Abstimmung mit bestehenden oder geplanten Verfügungen
  • Vermeidung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Gegenleistungen schaffen

  • Vereinbarung von Pflege- oder Wartungsverpflichtungen zur Reduzierung des steuerlichen Werts
  • Kombination mit Nießbrauch zur Wahrung der Kontrolle und Absicherung im Pflegefall

Warum vorzeitig schenken?

Steuern sparen
Durch langfristige Planung Freibeträge mehrfach nutzen
Konflikte vermeiden

Klare Entscheidungen zu Lebzeiten stiften Frieden

Flexibel bleiben
Eigentum übertragen, ohne Kontrolle aufzugeben

Haus schenken, Steuern sparen, Sicherheit behalten

Frau H. möchte ihrem Sohn ihr Haus in Haar übertragen, es aber weiter selbst nutzen. Gemeinsam erarbeiten wir ein Nießbrauchmodell mit Rückforderungsrecht. Ergebnis: Steuerersparnis von 28.000 € und klare Absicherung für beide Seiten.
Rechtsanwältin Miriam Mohr – Fachanwältin für Erbrecht & Familienrecht, Testamentsvollstreckerin (DVEV)

Ihre nächsten Schritte

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089 – 46 03 810
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