Steuerstrafrecht & Selbstanzeige – Wenn der Steuerfall zum Straffall wird

Rechtliche Vertretung im Steuerstrafverfahren
- Verteidigung bei Ermittlungen der Steuerfahndung
- Begleitung bei Hausdurchsuchung & Vernehmung
- Akteneinsicht und rechtliche Bewertung
Vorbereitung & Abgabe von Selbstanzeigen
- Prüfung der Voraussetzungen für Strafbefreiung
- Erstellung und Einreichung formwirksamer Selbstanzeigen
- Kommunikation mit Finanzamt & Steuerfahndung
Verteidigung bei Betriebsprüfung mit Konfliktpotenzial
- Konfliktberatung bei unklarer Sach- oder Rechtslage
- Schutz vor unbedachter Offenlegung durch den Steuerpflichtigen
Zusammenarbeit mit Steuerberatern
- Juristische Unterstützung, wenn sich Steuerberater zurückziehen müssen
- Gemeinsame Strategieentwicklung in komplexen Fällen
Selbstanzeige nach Schenkung mit Folgen
Ausgangslage: Herr T., 62 Jahre alt, hatte vor fünf Jahren seinem Sohn ein vermietetes Mehrfamilienhaus in München geschenkt – ohne notarielle Beratung und ohne die Schenkung korrekt im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung zu melden. Der Steuerberater war zu diesem Zeitpunkt nicht eingebunden.
Problem: Im Rahmen einer regulären Betriebsprüfung des Sohnes stellte das Finanzamt Unstimmigkeiten zwischen den Grundbuchvermerken und den Steuererklärungen fest. Es bestand der Verdacht der vorsätzlichen Steuerverkürzung, die zu einem Steuerstrafverfahren gegen den Vater führte. Sein Steuerberater durfte ihn aus standesrechtlichen Gründen nicht mehr vertreten.
Ergebnis: Eine rechtzeitige Selbstanzeige kann bei richtiger juristischer Begleitung viele Konsequenzen verhindern. Ohne professionelle Hilfe hätte Herr T. womöglich mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung rechnen müssen.
