Juristische Beratung Steuern – Steuerlast gezielt reduzieren

Durch kluge Vertragsgestaltung können Sie die steuerlichen Freibeträge optimal nutzen, unnötige Steuerlast vermeiden und Ihr Vermögen abgesichert übertragen. Wir beraten Sie individuell zu Nießbrauch, Leibrente, Güterstandsschaukel und sichern Ihre Ansprüche durch vertragliche Rückübertragungsregelungen.
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Unsere Leistungen in der juristischen Beratung Steuern

Steueroptimierte Übertragungsverträge

  • Gestaltung von Übergabeverträgen zur Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge
  • Individuelle Regelungen für lebzeitige Übertragungen mit Rückübertragungsrechten
  • Beratung zu steuerlichen Vorteilen bei Schenkung und Erbschaft

Nießbrauch & Leibrente

  • Eintragung von Nießbrauchsrechten zur steuerlichen Entlastung
  • Gestaltung von Leibrentenverträgen für eine sichere Altersvorsorge
  • Kombination von Nießbrauch und Schenkung zur Reduzierung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Güterstandsschaukel & Eheverträge

  • Strategische Anpassung des Güterstands zur faktischen Erhöhung der Freibeträge
  • Beratung bei Zugewinnausgleich, Gütertrennung und Gütergemeinschaft

Landwirtschaftliche Vertragsgestaltungen

  • Hofübergabeverträge unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen
  • Gestaltung landwirtschaftlicher Erbregelungen

Typische Szenarien

„Wir möchten unseren Kindern das Haus übertragen, ohne unnötige Steuern zu zahlen.“

„Ich möchte Nießbrauch für mich absichern, aber dennoch Schenkungskosten senken.“

„Welche steuerlichen Vorteile hat ein Güterstandswechsel für uns?“

Warum Sie mit uns die richtig Wahl treffen

Fachanwälte mit kombinierter Expertise
in Steuer-, Steuerstraf- & Erbrecht in einer Kanzlei
Individuelle Lösungen

für Ihre Vermögens- & Nachfolgeplanung

Langjährige Erfahrung

mit Mandanten in München und Umgebung

Steueroptimierte Übergabe mit Nießbrauch

Ausgangslage: Ehepaar K. möchte das vermietete Mehrfamilienhaus an die Tochter übertragen und gleichzeitig das eigene Einkommen im Alter sichern.

Lösung: Wir entwickelten eine vertragliche Gestaltung mit Schenkung, Nießbrauch und Rückübertragungsklausel. So blieben dem Ehepaar die Mieteinnahmen erhalten und gleichzeitig wurde die Steuerbelastung für die Tochter minimiert.

Ergebnis: Die Übertragung wurde steuerlich optimal umgesetzt, das Vermögen gesichert und spätere Streitigkeiten verhindert.

Rechtsanwalt Joachim Kübel – Fachanwalt für Steuerstrafrecht & Erbrecht, Testamentsvollstreckerin (DVEV)

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