Enterbung

Enterbung meint die bewusste Entscheidung, eine gesetzlich erbberechtigte Person im Testament auszuschließen.

Rechtliche Folgen der Enterbung:

  • Enterbte Personen erhalten keinen Erbteil.
  • Pflichtteilsberechtigte haben dennoch Anspruch auf Geldzahlung.
  • Enterbung muss klar im Testament formuliert sein.

Rechtstipp: Begründen Sie eine Enterbung im Testament, um mögliche Anfechtungen zu erschweren.

Glossar / Enterbung

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