Erbeinsetzung

Erbeinsetzung ist die ausdrückliche Benennung einer oder mehrerer Personen als Erben im Testament oder Erbvertrag.

Wichtige Merkmale:

  • Begründet die volle oder anteilige Rechtsnachfolge.
  • Kann auch mit Auflagen oder Bedingungen verbunden sein.
  • Erben übernehmen auch die Nachlassverbindlichkeiten.

Rechtstipp: Formulieren Sie Erbeinsetzungen klar, um Missverständnisse und Streit zu vermeiden.

Glossar / Erbeinsetzung

Rategber & Rechtstipps zu Erbeinsetzung