Erbvertrag

Erbvertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, in dem Erben verbindlich eingesetzt werden – oft mit gegenseitiger Bindung.

Besonderheiten des Erbvertrags:

  • Bindungswirkung ist stärker als beim Testament.
  • Nur mit Mitwirkung aller Beteiligten änderbar oder kündbar.
  • Geeignet bei Unternehmensnachfolgen oder komplexen Familienkonstellationen.

Rechtstipp: Verwenden Sie einen Erbvertrag nur mit rechtlicher Beratung – die Bindungswirkung ist langfristig.

Glossar / Erbvertrag

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