gemeinsamer Immobilienbesitz

Gemeinsamer Immobilienbesitz liegt vor, wenn mehrere Personen – z. B. Ehegatten oder Erben – eine Immobilie gemeinsam besitzen.

Besonderheiten im Erbfall:

  • Erbengemeinschaft muss einstimmig über die Immobilie entscheiden.
  • Teilungsversteigerung bei Uneinigkeit möglich.
  • Belastung durch Wohnrechte oder Nießbrauch beachten.

Rechtstipp: Klären Sie frühzeitig, wie mit gemeinsamem Immobilienbesitz im Erbfall umgegangen werden soll.

Glossar / gemeinsamer Immobilienbesitz

Rategber & Rechtstipps zu gemeinsamer Immobilienbesitz

Berliner Testament

Berliner Testament

Ein Berliner Testament kann sinnvoll sein, wenn Ehepartner sich gegenseitig absichern und eine klare Erbfolge wünschen – besonders bei Immobilienbesitz. Risiken wie Steuerlast und Bindungswirkung sollten vorab rechtlich geprüft werden.