Gesetzliche Erbfolge

Gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn keine testamentarische Regelung vorliegt – sie richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Ehegattenstellung.

Erbfolge-Stufen:

  • Erben erster Ordnung: Kinder und Enkel.
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern und Geschwister.
  • Ehegatte erbt zusätzlich, je nach Güterstand.

Rechtstipp: Wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, verfassen Sie ein formwirksames Testament.

Glossar / Gesetzliche Erbfolge

Rategber & Rechtstipps zu Gesetzliche Erbfolge

Wer braucht ein Testament?

Ein Testament ist in München oft wichtiger als gedacht. Hohe Immobilienwerte und komplexe Familienstrukturen machen klare Regelungen unverzichtbar.