letzter Wille

Letzter Wille bezeichnet die Gesamtheit aller letztwilligen Verfügungen eines Erblassers.

Dazu gehören:

  • Testament oder Erbvertrag.
  • Vermächtnisse und Auflagen.
  • Anordnung einer Testamentsvollstreckung.

Rechtstipp: Der letzte Wille sollte klar, widerspruchsfrei und formwirksam formuliert sein.

Glossar / letzter Wille

Rategber & Rechtstipps zu letzter Wille

Testamentsvollstrecker, Nachlaßverwalter

Testamentsvollstrecker Aufgaben

Ein Testamentsvollstrecker sorgt für die rechtssichere Umsetzung des letzten Willens – besonders hilfreich bei Streitpotenzial oder komplexen Erbschaften.