Nachlassverwalter

Nachlassverwalter ist eine vom Gericht eingesetzte Person zur Verwaltung des Nachlasses, insbesondere bei Überschuldung.

Ziel der Nachlassverwaltung:

  • Trennung von Nachlass- und Privatvermögen der Erben.
  • Schutz vor persönlicher Haftung.
  • Geordnete Befriedigung der Gläubiger.

Rechtstipp: Bei Schulden im Nachlass kann ein Nachlassverwalter sinnvoll sein.

Glossar / Nachlassverwalter

Rategber & Rechtstipps zu Nachlassverwalter

Testamentsvollstrecker, Nachlaßverwalter

Testamentsvollstrecker Aufgaben

Ein Testamentsvollstrecker sorgt für die rechtssichere Umsetzung des letzten Willens – besonders hilfreich bei Streitpotenzial oder komplexen Erbschaften.