Nießbrauch

Nießbrauch ist ein lebenslanges Nutzungsrecht, das häufig bei Schenkungen oder Übergaben von Immobilien vereinbart wird.

Typische Funktionen des Nießbrauchs:

  • Sicherung des Wohnrechts oder Mieteinnahmen für Schenker.
  • Steuerliche Vorteile bei der Übertragung von Immobilien.
  • Eintrag im Grundbuch erforderlich.

Rechtstipp: Nießbrauch kann Vermögen steuerfrei übertragen – achten Sie aber auf juristisch saubere Formulierungen im Vertrag.

Glossar / Nießbrauch

Rategber & Rechtstipps zu Nießbrauch

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