Auskunftspflicht Erben bezeichnet die gesetzliche Pflicht von Erben, Informationen über den Nachlass offenzulegen – insbesondere gegenüber Pflichtteilsberechtigten.

Häufige Inhalte der Auskunftspflicht:

  • Vollständiges Nachlassverzeichnis mit Vermögensaufstellung.
  • Angaben zu Schenkungen des Erblassers in den letzten 10 Jahren.
  • Belegpflicht bei Streitfällen oder auf Verlangen.

Rechtstipp: Dokumentieren Sie alle Nachlasswerte sorgfältig, um Forderungen korrekt und rechtssicher beantworten zu können.

Glossar / Auskunftspflicht Erben

Glossar für Erbrecht und Steuerrecht

Pflichtteilsanspruch

Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen auch bei Enterbung einen Mindestanspruch am Erbe. Erfahren Sie, wer berechtigt ist, wie der Pflichtteil berechnet wird, wie Sie ihn geltend machen können, aber auch, wie Sie ihn legal umgehen können.

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