Pflichtteilsergänzungsanspruch

Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen hat, die den Pflichtteil mindern.

Wesentliche Punkte:

  • Schenkungen der letzten 10 Jahre werden anteilig berücksichtigt.
  • Der Anspruch richtet sich gegen den Erben.
  • Der Wert schmilzt jährlich um 10 % ab.

Rechtstipp: Frühzeitige Schenkungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche deutlich reduzieren.

Glossar / Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rategber & Rechtstipps zu Pflichtteilsergänzungsanspruch

Pflichtteil durchsetzen

Der Pflichtteil ist oft Anlass für Streitigkeiten im Erbfall. Während unser Grundlagenbeitrag die allgemeinen Regeln und Anspruchsberechtigten erklärt, zeigt dieser Beitrag praxisnah, wie Sie Ihren Pflichtteil tatsächlich durchsetzen und was beim Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu beachten ist.