Schenkung

Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten – oft als Teil der vorweggenommenen Erbfolge.

Wichtige Aspekte der Schenkung:

  • Nutzung von Freibeträgen alle 10 Jahre möglich.
  • Berücksichtigung bei Pflichtteilsansprüchen im Erbfall.
  • Schenkungsvertrag kann mit Nießbrauch oder Rückforderungsklausel ergänzt werden.

Rechtstipp: Planen Sie Schenkungen vorausschauend – besonders bei Immobilien ist juristische Beratung unerlässlich.

Glossar / Schenkung

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