Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung ist die vom Erblasser angeordnete Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses durch eine Vertrauensperson oder einen Profi.

Aufgaben des Testamentsvollstreckers:

  • Umsetzung des Testamentswillens.
  • Schutz minderjähriger oder zerstrittener Erben.
  • Verwaltung von Nachlassvermögen über längere Zeiträume.

Rechtstipp: Bestimmen Sie im Testament frühzeitig einen Testamentsvollstrecker – das erhöht Sicherheit und Umsetzungsfähigkeit Ihres letzten Willens.

Glossar / Testamentsvollstreckung

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