Auskunftspflicht Erben bezeichnet die gesetzliche Pflicht von Erben, Informationen über den Nachlass offenzulegen – insbesondere gegenüber Pflichtteilsberechtigten.

Häufige Inhalte der Auskunftspflicht:

  • Vollständiges Nachlassverzeichnis mit Vermögensaufstellung.
  • Angaben zu Schenkungen des Erblassers in den letzten 10 Jahren.
  • Belegpflicht bei Streitfällen oder auf Verlangen.

Rechtstipp: Dokumentieren Sie alle Nachlasswerte sorgfältig, um Forderungen korrekt und rechtssicher beantworten zu können.

Glossar / Auskunftspflicht Erben

Glossar für Erbrecht und Steuerrecht

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Ein Testamentsvollstrecker sorgt für die rechtssichere Umsetzung des letzten Willens – besonders hilfreich bei Streitpotenzial oder komplexen Erbschaften.