Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine vertraute Person zur rechtlichen Vertretung in Gesundheits-, Vermögens- und Behördenangelegenheiten zu bevollmächtigen.

Typische Inhalte:

  • Vertretung bei Krankheit, Unfall oder Altersschwäche.
  • Vermeidung einer gerichtlich bestellten Betreuung.
  • Erweiterbar um Patientenverfügung oder Bankvollmacht.

Rechtstipp: Lassen Sie die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen – nur dann wird sie überall akzeptiert.

Glossar / Vorsorgevollmacht

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