Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben werden und damit zusammen den gesamten Nachlass verwalten müssen.

Charakteristika einer Erbengemeinschaft:

  • Alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden.
  • Jeder Miterbe kann eine Auseinandersetzung verlangen.
  • Gemeinschaft endet erst mit vollständiger Aufteilung.

Rechtstipp: Ein Auseinandersetzungsvertrag hilft, Konflikte zu vermeiden und Klarheit zu schaffen.

Glossar / Erbengemeinschaft

Rategber & Rechtstipps zu Erbengemeinschaft

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