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Was tun im Erbfall? Checkliste für Angehörige

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Der Tod eines geliebten Menschen ist emotional überwältigend. Gleichzeitig stehen Angehörige plötzlich vor unzähligen Fragen: Was ist jetzt zu tun? Was darf warten? Und wo ist juristische Unterstützung wichtig?

Erschwerend kommt hinzu, dass im Erbrecht mehrere Fristen gleichzeitig laufen, oft ohne dass jemand darauf hinweist. Dieser Leitfaden gibt Ihnen Orientierung, Schritt für Schritt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Totenschein, Sterbeurkunde und Bestattung stehen am Anfang, alles Weitere baut darauf auf.
  • Ein vorhandenes Testament muss unverzüglich beim Nachlassgericht abgegeben werden.
  • Sechs Wochen ab Kenntnis für Annahme oder Ausschlagung, sonst gilt die Erbschaft als angenommen.
  • Drei Monate ab Kenntnis für die Anzeige beim Finanzamt.
  • Erben haften auch für Schulden, deshalb vor der Annahme einen Überblick verschaffen.
  • Eine Erbengemeinschaft entscheidet nur gemeinsam, frühe schriftliche Absprachen sparen Zeit und Geld.

Was ist im Erbfall zuerst zu tun?

Zuerst wird der Arzt verständigt, der den Totenschein ausstellt. Danach folgen Bestattung, Sterbeurkunde beim Standesamt und die Abgabe eines vorhandenen Testaments beim Nachlassgericht. Parallel laufen zwei wichtige Fristen: sechs Wochen für die Ausschlagung der Erbschaft und drei Monate für die Anzeige beim Finanzamt.

Welche Fristen gelten nach einem Todesfall?

FristWas zu tun istGrundlage
sofortArzt verständigen, Totenschein ausstellen lassenLandesrecht
in der Regel dritter WerktagSterbefall beim Standesamt anzeigen, Sterbeurkunde beantragen§ 28 PStG
wenige TageBestattung veranlassen, Frist je nach BundeslandBestattungsrecht der Länder
unverzüglichTestament beim Nachlassgericht abliefern§ 2259 BGB
6 Wochen ab KenntnisErbschaft annehmen oder ausschlagen, 6 Monate bei Auslandsbezug§ 1944 BGB
3 Monate ab KenntnisErwerb beim Finanzamt anzeigen§ 30 ErbStG

Die Fristen beginnen nicht mit dem Todestag, sondern mit dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und dem Grund Ihrer Erbenstellung erfahren. Notieren Sie dieses Datum schriftlich, es entscheidet später über Ihre Handlungsmöglichkeiten.

1. Die ersten Stunden: Sofortmaßnahmen

  • Arzt oder Notarzt verständigen und Totenschein ausstellen lassen. Wenn der Tod zu Hause eintritt, rufen Sie umgehend einen Arzt, der die Leichenschau durchführt. Der Totenschein ist die Grundlage für alle weiteren behördlichen Schritte.
  • Wichtige Dokumente sichern. Suchen Sie nach Testament, Vollmachten, Urkunden, Versicherungs- und Bankunterlagen. Auch digitale Zugänge wie E-Mail-Postfächer oder Online-Konten können wichtig sein. Je vollständiger die Unterlagen, desto reibungsloser läuft die Nachlassabwicklung.
  • Angehörige und enge Vertrauenspersonen informieren. Das schafft Transparenz und erleichtert die Koordination bei Bestattung, Formalitäten und Sichtung der Dokumente.
  • Bestattungsinstitut auswählen und beauftragen. In der Regel sind die nächsten Angehörigen bestattungspflichtig. Prüfen Sie, ob eine Bestattungsverfügung oder ein Vorsorgevertrag existiert.

„In den ersten Tagen nach einem Todesfall zählt vor allem eines: Ruhe bewahren. Wenn Sie Schritt für Schritt vorgehen, behalten Sie die Kontrolle, auch in einer emotional schwierigen Zeit.“

– Miriam Mohr, Fachanwältin für Erbrecht

2. Die ersten Tage: Behörden und Formalitäten

  • Sterbeurkunde beantragen. Mit dem Totenschein und den persönlichen Unterlagen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) beantragen Sie beim Standesamt die Sterbeurkunde. Sie wird für fast jeden weiteren Vorgang gebraucht, von der Kontoschließung bis zur Testamentseröffnung. Lassen Sie sich gleich mehrere beglaubigte Ausfertigungen ausstellen.
  • Testament beim Nachlassgericht abliefern. Ein vorhandenes Testament muss beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen abgegeben werden. Das gilt auch dann, wenn Sie selbst nicht darin bedacht sind. Das Gericht eröffnet das Testament offiziell und informiert alle Beteiligten.
  • Erbschein beantragen, falls nötig. Liegt kein notarielles Testament vor oder müssen Sie Ihre Erbenstellung gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt nachweisen, führt der Weg über das Erbscheinsverfahren. Bei einem notariellen Testament genügt oft das Eröffnungsprotokoll.
  • Konten, Verträge und Versicherungen klären. Laufende Verträge wie Miete, Strom, Telefon oder Abonnements kündigen Sie erst, wenn die Erbenstellung geklärt ist. Lebensversicherungen mit Bezugsberechtigung fallen häufig gar nicht in den Nachlass.

„Viele Angehörige fühlen sich von den Formalitäten überfordert. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Schritte zuverlässig erledigt werden.“

– Miriam Mohr, Fachanwältin für Erbrecht

3. Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Sobald Sie vom Erbfall und dem Grund Ihrer Erbenstellung erfahren, haben Sie sechs Wochen Zeit für die Entscheidung. Wer nichts tut, nimmt die Erbschaft automatisch an, mitsamt aller Schulden. Bei Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Verschaffen Sie sich deshalb vor der Entscheidung einen Überblick über Konten, Verträge, Darlehen und offene Rechnungen. Erben übernehmen nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Verbindlichkeiten, und sie haften grundsätzlich mit ihrem eigenen Vermögen.

Ist der Nachlass überschuldet oder unübersichtlich, gibt es zwei Wege: die Ausschlagung vor dem Nachlassgericht oder eine Haftungsbeschränkung, etwa über Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz. Beides ist an Fristen und Formen gebunden und gehört fachkundig geprüft.

„Die Ausschlagung ist unwiderruflich, die Annahme in aller Regel ebenso. Sechs Wochen klingen lang, sind aber knapp, wenn erst noch Unterlagen gesichtet werden müssen.“

– Miriam Mohr, Fachanwältin für Erbrecht

4. Danach: Nachlass ordnen, Steuern, Erbengemeinschaft

  • Nachlass ordnen und dokumentieren. Erstellen Sie ein Nachlassverzeichnis mit allen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Das schafft Klarheit und ist die Grundlage für Steuer, Aufteilung und mögliche Pflichtteilsansprüche.
  • Erbschaftssteuer anzeigen. Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls informieren Sie das zuständige Finanzamt. Es prüft die Steuerpflicht und fordert bei Bedarf eine Steuererklärung an. Mehr dazu im Glossar unter Erbschaftssteuer.
  • Erbengemeinschaft verwalten. Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Sie muss gemeinsam über den Nachlass entscheiden, ob Verkauf, Aufteilung oder Auszahlung. Halten Sie Absprachen früh und schriftlich fest, das verhindert die meisten Konflikte. Die endgültige Aufteilung erfolgt über die Erbauseinandersetzung.
  • Pflichtteilsansprüche prüfen. Nahe Angehörige, die enterbt wurden, können trotzdem einen Pflichtteil verlangen. Dazu gehört auch eine Auskunftspflicht der Erben. Eine frühe Klärung ist günstiger als ein später Streit.
  • Juristische Begleitung einbinden. Bei mehreren Erben, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Auslandsvermögen lohnt sich ein Fachanwalt für Erbrecht. Das spart Zeit, vermeidet Fehler und sorgt für Rechtssicherheit.

„Gerade wenn Immobilien oder Betriebsvermögen im Nachlass stecken, muss das Erbrecht von Anfang an gemeinsam mit dem Steuerrecht gedacht werden.“

– Joachim Kübel, Fachanwalt für Steuerstrafrecht

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler oder RisikoKonsequenzAbsicherung
Verpasste Fristen bei Ausschlagung oder Steuerunwiderrufliche Bindung, kostenpflichtige FolgenFristen mit Kenntnisdatum notieren und juristisch prüfen lassen
Unvollständige DokumentensucheVerzögerungen und Nachteile im Nachlasssystematisch alle Bereiche sichten, auch digitale Zugänge
Erbschaft annehmen ohne PrüfungHaftung für Schulden mit eigenem Vermögenim Zweifel ausschlagen oder Haftungsbeschränkung prüfen
Vorschnelles Räumen der WohnungVerlust von Beweismitteln, Streit in der Erbengemeinschafterst nach Klärung der Erbenstellung, Bestandsaufnahme dokumentieren
Uneinigkeit in der Erbengemeinschaftlangwierige Verfahren, hohe Kostenfrühe Absprache, Mediation oder Notar einschalten
Versäumte SteuerpflichtenNachzahlungen, Zinsen, StrafverfahrenSteuerberater oder Fachanwalt hinzuziehen

„Die meisten Konflikte im Erbfall entstehen durch Unklarheit oder zu langes Zögern. Holen Sie sich rechtzeitig Rat, so vermeiden Sie kostspielige Fehler und unnötigen Streit.“

– Miriam Mohr, Fachanwältin für Erbrecht

Praxisbeispiel: drei Geschwister, ein Haus im Münchner Umland

Nach dem Tod der Mutter erbten drei Geschwister gemeinsam ein Reihenhaus im Landkreis München sowie Konten von rund 60.000 Euro. Ein Testament gab es nicht. Eine Tochter wollte einziehen, die beiden Brüder wollten verkaufen. Über Monate passierte nichts, während Grundsteuer, Versicherung und Instandhaltung weiterliefen.

Gemeinsam mit unserer Kanzlei wurde ein Nachlassverzeichnis erstellt und eine Auseinandersetzungsvereinbarung geschlossen: Die Tochter übernahm die Immobilie und zahlte ihre Brüder auf Basis eines neutralen Wertgutachtens aus. Die Geschwister sparten sich eine Teilungsversteigerung, bei der Immobilien regelmäßig deutlich unter Wert weggehen. Der Fall zeigt: In einer Erbengemeinschaft kostet Abwarten Geld, und zwar alle Beteiligten.

Fazit: Struktur schlägt Tempo

Im Erbfall geht es nicht nur um Paragrafen, sondern um Menschen in einer Ausnahmesituation. Wer die ersten Schritte der Reihe nach abarbeitet und die laufenden Fristen kennt, verliert nichts Wesentliches. Kritisch wird es fast immer an denselben zwei Stellen: bei der Sechs-Wochen-Frist für die Ausschlagung und in der Erbengemeinschaft. Beides lässt sich mit früher rechtlicher Begleitung entschärfen.

Sie sind gerade Angehörige oder Angehöriger in einem Erbfall und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung mit unserer Kanzlei in Haar bei München, telefonisch unter 089 – 46 80 44 oder per Mail an info@mohrra.de.

Häufige Fragen zum Erbfall

Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?

Planen Sie mehrere beglaubigte Ausfertigungen ein. Banken, Versicherungen, Rentenversicherung, Vermieter und Behörden verlangen jeweils ein eigenes Exemplar. Nachbestellen ist möglich, kostet aber Zeit.

Wer muss die Beerdigung bezahlen?

Die Kosten der Bestattung trägt der Erbe. Wer als Angehöriger zunächst in Vorleistung geht, kann diese Kosten grundsätzlich aus dem Nachlass ersetzt verlangen. Bewahren Sie deshalb alle Rechnungen auf.

Was passiert, wenn ich die Sechs-Wochen-Frist verpasse?

Dann gilt die Erbschaft als angenommen, einschließlich der Schulden. Eine nachträgliche Anfechtung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn Sie sich über die Überschuldung geirrt haben. Warten Sie damit nicht, sondern lassen Sie die Lage sofort prüfen.

Brauche ich immer einen Erbschein?

Nein. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, genügt gegenüber Banken und Grundbuchamt häufig die Ausfertigung mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll. Ein Erbschein ist vor allem bei gesetzlicher Erbfolge oder handschriftlichem Testament nötig und verursacht Gerichtskosten nach dem Nachlasswert.

Muss ich ein Testament abgeben, auch wenn es mir nicht passt?

Ja. Wer ein Testament in Händen hält, ist verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern. Das gilt unabhängig davon, was darin steht. Wer es zurückhält, macht sich schadensersatzpflichtig und im Extremfall strafbar.

Wie komme ich an Informationen über Konten des Verstorbenen?

Als Erbe treten Sie in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein und können bei Banken Auskunft verlangen, sobald Sie Ihre Erbenstellung nachgewiesen haben. Für Pflichtteilsberechtigte gilt ein eigener Auskunftsanspruch gegen die Erben.