Pflichtteil

Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass für bestimmte Angehörige – auch wenn sie im Testament nicht als Erben berücksichtigt wurden.

Pflichtteilsberechtigt sind:

  • Kinder und Kindeskinder des Erblassers.
  • Der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner.
  • Eltern, wenn keine Nachkommen vorhanden sind.

Rechtstipp: Wenn Sie enterben möchten, bedenken Sie den Pflichtteilsanspruch – er kann nicht einfach ausgeschlossen werden.

Glossar / Pflichtteil

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