Testamentseröffnung

Testamentseröffnung ist die offizielle Bekanntgabe eines Testaments durch das Nachlassgericht.

Ablauf:

  • Prüfung des Testaments.
  • Benachrichtigung der Beteiligten.
  • Bekanntgabe des Inhalts.

Rechtstipp: Nach der Testamentseröffnung sollten die erbrechtlichen Folgen zeitnah geprüft werden.

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