Miterben

Miterben sind mehrere Personen, die gemeinsam einen Nachlass erben.

Besonderheiten:

  • Gemeinsame Verwaltung.
  • Einstimmige Entscheidungen.
  • Anspruch auf Auseinandersetzung.

Rechtstipp: Klare Absprachen vermeiden Konflikte.

Glossar / Miterben

Rategber & Rechtstipps zu Miterben