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Berliner Testament: Wann ist es sinnvoll?

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Ein Berliner Testament kann sinnvoll sein, wenn Ehepartner sich gegenseitig absichern und eine klare Erbfolge wünschen – besonders bei Immobilienbesitz. Risiken wie Steuerlast und Bindungswirkung sollten vorab rechtlich geprüft werden.

Zielsetzung und typische Einsatzsituation

Das Berliner Testament ist sinnvoll, wenn Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner:innen sich wechselseitig als Alleinerben einsetzen möchten – insbesondere bei gemeinsamen Immobilien oder langfristiger Absicherung des überlebenden Partners.

„Das Berliner Testament eignet sich besonders für Paare mit gemeinschaftlichem Vermögen oder Immobilie, um klarere und sichere Erbfolge zu gewährleisten.“

Joachim Kübel [Fachanwältin für Erb- und Steuerrecht]

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Voraussetzungen für Sinnhaftigkeit

Gemeinsames Vermögen / Immobilie

Wenn die Wohnung oder das Haus im Erbfall beim verbleibenden Ehepartner verbleiben soll und kein Streit unter Kindern erwünscht ist.

„Ehepaare, die eine Immobilie besitzen, sichern sich durch das Berliner Testament ab, damit kein Verkauf oder Auszug nötig wird.“

Joachim Kübel [Fachanwältin für Erb- und Steuerrecht]

Finanzielle Absicherung des überlebenden Partners

Speziell bei geringeren liquiden Mitteln kann das Testament Schutz gegen Pflichtteilansprüche bieten.

„Das Berliner Testament verhindert, dass Kinder sofort nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil fordern – das schützt den überlebenden Partner vor Zahlungsnot.“

Joachim Kübel [Fachanwältin für Erb- und Steuerrecht]

Vorteile im Überblick

  1. Absicherung des längerlebenden Ehepartners: Dieser kann frei über das Vermögen verfügen und die Immobilie selbst nutzen oder vermieten.
  2. Schutz vor Erbengemeinschaften: Konflikte unter mehreren Erben werden vermieden.
  3. Pflichtteilsstrafklauseln möglich: Kinder, die beim ersten Erbfall sofort den Pflichtteil fordern, verlieren das Schlusserbe – so kann der überlebende Ehepartner geschützt werden.
  4. Einfache Eigenform: Kann handschriftlich aufgebaut und ohne Notar erstellt werden (wenn klar formuliert).

„Ein selbst geschriebenes Berliner Testament kann gültig sein – doch es birgt große Risiken bei Formfehlern.“

Joachim Kübel [Fachanwältin für Erb- und Steuerrecht]

Risiken und Nachteile

  • Erbschaftsteuerliche Nachteile: Die Freibeträge der Kinder (je 400.000 €) werden im ersten Erbfall verschenkt – dadurch droht bei großen Vermögen eine höhere Steuerlast.
  • Bindungswirkung nach erstem Todesfall: Der überlebende Ehepartner kann dann das Testament kaum ändern – außer bei Aufnahme von Änderungsklauseln.
  • Pflichtteilsansprüche: Auch bei Kindern drohen Pflichtteilsansprüche, insbesondere wenn Vermögen aus Immobilien besteht und Liquidität fehlt.
  • Patchwork-Familien: Stiefkinder sind in der Regel nicht pflichtteilsberechtigt und können dadurch benachteiligt werden.

Praxisratschläge

1: Pflichtteilsstrafklausel mit Ausnahmeregelung gestalten

Formulieren Sie eine sog. Jastrowsche oder qualifizierte Strafklausel, die obligatorisch greift – mit Ausnahme, wenn Kinder im Einvernehmen mit dem überlebenden Ehepartner auf den Pflichtteil verzichten. Das ermöglicht Flexibilität und Schutz.

„In der Praxis empfiehlt sich oft, eine Ausnahmeklausel zu integrieren, damit auch der überlebende Ehepartner Einfluss behalten kann.“

Joachim Kübel [Fachanwältin für Erb- und Steuerrecht]

2: Vermächtnis oder Nießbrauch statt Alleinerbenschaft

Erwägen Sie als Alternative ein Vorausvermächtnis für die Kinder oder übertragen Sie Immobilien zu Lebzeiten mit Nießbrauchrecht – damit können Freibeträge genutzt und Steuerlast gemindert werden.

„Eine Lösung mit Nießbrauch und Vermächtnis bietet meist mehr steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten als ausgeschlossenes Alleinerbrecht.“

Joachim Kübel [Fachanwältin für Erb- und Steuerrecht]

Fazit – Wann ist es sinnvoll?

Das Berliner Testament ist sinnvoll, wenn Sie:

  • Ihr gemeinsames Vermögen oder Ihre Immobilie möglichst in der Familie halten möchten,
  • den überlebenden Ehepartner finanziell absichern wollen,
  • kurzfristige Pflichtteilforderungen vermeiden möchten und
  • bereit sind, die Bindungswirkung voll zu akzeptieren oder klar im Testament abzusichern.

Bei größeren Vermögen, komplexen Familienstrukturen oder steuerlichem Gestaltungsspielraum lohnt sich ein Alternativmodell mit Nießbrauch, Vermächtnis oder Erbvertrag.

Ihre Fragen zum Thema Berliner Testament

Welche Rolle spielt die gesetzliche Erbfolge bei der steueroptimierten Planung?

Die gesetzliche Erbfolge greift automatisch, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Für eine steueroptimierte Nachfolge reicht sie oft nicht aus, da sie weder Freibeträge optimal ausnutzt noch individuelle Wünsche berücksichtigt – hier ist eine maßgeschneiderte Regelung sinnvoll.

Wie kann ich Pflichtteilsansprüche vorausschauend berücksichtigen?

Durch frühzeitige Schenkungen, Pflichtteilsverzichtsverträge oder gezielte Gestaltung der Nachlassverteilung lassen sich spätere Streitigkeiten und hohe Auszahlungen vermeiden. Wichtig ist, diese Schritte rechtlich sauber und mit steuerlichen Aspekten abgestimmt umzusetzen.

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