Beurkundung

Beurkundung beschreibt die notarielle Feststellung eines Rechtsgeschäfts, wie z. B. bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag.

Gründe für eine Beurkundung:

  • Rechtssicherheit durch Prüfung durch einen Notar.
  • Formvorschrift bei Erbverträgen und bestimmten Schenkungen.
  • Zentrale Registrierung im Testamentsregister möglich.

Rechtstipp: Lassen Sie wichtige letztwillige Verfügungen beurkunden, um spätere Formfehler und Anfechtungen zu vermeiden.

Glossar / Beurkundung

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