Beurkundung

Beurkundung beschreibt die notarielle Feststellung eines Rechtsgeschäfts, wie z. B. bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag.

Gründe für eine Beurkundung:

  • Rechtssicherheit durch Prüfung durch einen Notar.
  • Formvorschrift bei Erbverträgen und bestimmten Schenkungen.
  • Zentrale Registrierung im Testamentsregister möglich.

Rechtstipp: Lassen Sie wichtige letztwillige Verfügungen beurkunden, um spätere Formfehler und Anfechtungen zu vermeiden.

Glossar / Beurkundung

Rategber & Rechtstipps zu Beurkundung

Fachanwalt für Erbrecht oder Notar?

Rechtsanwalt für Erbrecht oder Notar?

Bei erbrechtlichen Fragestellungen ist die Unterscheidung zwischen der Rolle eines Fachanwalts und der eines Notars essenziell. Beide Berufsgruppen erfüllen unterschiedliche, aber sich ergänzende Funktionen. Die Wahl der richtigen Anlaufstelle hängt vom konkreten Bedarf ab – rechtliche Beratung oder formale Beurkundung.