Erbfolge

Erbfolge beschreibt die gesetzliche oder testamentarische Reihenfolge, in der Personen das Vermögen eines Verstorbenen erben.

Arten der Erbfolge:

  • Gesetzliche Erbfolge gilt bei fehlendem Testament.
  • Testamentarische Erbfolge erlaubt individuelle Regelung.
  • Pflichtteilsrecht bleibt unabhängig von der Erbfolge bestehen.

Rechtstipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Nachlassregelung, um die gewünschte Erbfolge sicherzustellen.

Glossar / Erbfolge

Rategber & Rechtstipps zu Erbfolge

Fachanwalt für Erbrecht oder Notar?

Rechtsanwalt für Erbrecht oder Notar?

Bei erbrechtlichen Fragestellungen ist die Unterscheidung zwischen der Rolle eines Fachanwalts und der eines Notars essenziell. Beide Berufsgruppen erfüllen unterschiedliche, aber sich ergänzende Funktionen. Die Wahl der richtigen Anlaufstelle hängt vom konkreten Bedarf ab – rechtliche Beratung oder formale Beurkundung.