Erbanspruch

Erbanspruch bezeichnet das gesetzliche oder testamentarische Recht einer Person, am Nachlass eines Verstorbenen beteiligt zu werden.

Arten von Erbansprüchen:

  • Gesetzlicher Erbanspruch bei fehlendem Testament.
  • Erbanspruch durch Erbeinsetzung im Testament oder Erbvertrag.
  • Plichtteilsrecht als Mindestanspruch trotz Enterbung.

Rechtstipp: Prüfen Sie bei Unsicherheiten Ihre Erbberechtigung frühzeitig, um Fristen einzuhalten.

Glossar / Erbanspruch

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