Nachlasspfleger

Nachlasspfleger ist eine vom Gericht eingesetzte Person zur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses, wenn Erben unbekannt oder ungeklärt sind.

Typische Aufgaben:

  • Sicherung von Vermögenswerten.
  • Ermittlung der Erben.
  • Verwaltung bis zur Klärung der Erbfolge.

Rechtstipp: Ein Nachlasspfleger schützt den Nachlass vor Verlust oder Missbrauch.

Glossar / Nachlasspfleger

Rategber & Rechtstipps zu Nachlasspfleger

Testamentsvollstrecker, Nachlaßverwalter

Testamentsvollstrecker Aufgaben

Ein Testamentsvollstrecker sorgt für die rechtssichere Umsetzung des letzten Willens – besonders hilfreich bei Streitpotenzial oder komplexen Erbschaften.