Nachlassverwaltung

Nachlassverwaltung ist ein gerichtliches Verfahren zur Verwaltung eines Nachlasses, insbesondere wenn dieser überschuldet ist.

Ziele der Nachlassverwaltung:

  • Schutz der Erben vor persönlicher Haftung.
  • Geordnete Begleichung von Schulden.
  • Trennung von Privat- und Nachlassvermögen.

Rechtstipp: Bei unklarer Vermögenslage sollte eine Nachlassverwaltung früh geprüft werden.

Glossar / Nachlassverwaltung

Rategber & Rechtstipps zu Nachlassverwaltung