Selbstanzeige

Selbstanzeige ist die Möglichkeit, eine Steuerhinterziehung straffrei nachzumelden – unter bestimmten Bedingungen.

Wichtig für die Wirksamkeit:

  • Vollständige Offenlegung aller relevanten Tatsachen.
  • Zahlung der hinterzogenen Steuer + Zinsen.
  • Keine laufende Prüfung oder Ermittlungen zum Zeitpunkt der Anzeige.

Rechtstipp: Selbstanzeigen sollten immer mit Hilfe eines Steueranwalts vorbereitet und eingereicht werden.

Glossar / Selbstanzeige

Rategber & Rechtstipps zu Selbstanzeige

Selbstanzeige im Erbfall

Beim Erbfall können unvollständige Steuerangaben strafrechtliche Folgen haben. Eine rechtzeitig und korrekt vorbereitete Selbstanzeige hilft, Risiken zu minimieren und Strafen zu vermeiden.

Steuerstrafrecht & Selbstanzeige

Eine Betriebsprüfung steht an, Unterlagen sind unvollständig, oder das Finanzamt ermittelt bereits? In solchen Fällen hilft der Steuerberater oft nicht weiter – denn sobald der Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht, braucht es rechtliche Vertretung. Wir begleiten Sie diskret, kompetent und mit der gebotenen Sorgfalt durch heikle Situationen.