Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung ist die vorsätzliche oder grob fahrlässige Unterschlagung steuerlich relevanter Angaben gegenüber dem Finanzamt.

Beispiele im Erbrecht:

  • Verschweigen von Barvermögen im Nachlass.
  • Falsche Immobilienbewertung zur Steuerersparnis.
  • Verschobene Schenkungen ins Ausland ohne Meldung.

Rechtstipp: Steuerhinterziehung ist strafbar – rechtzeitige Selbstanzeige kann vor Strafe schützen.

Glossar / Steuerhinterziehung

Rategber & Rechtstipps zu Steuerhinterziehung

Selbstanzeige im Erbfall

Beim Erbfall können unvollständige Steuerangaben strafrechtliche Folgen haben. Eine rechtzeitig und korrekt vorbereitete Selbstanzeige hilft, Risiken zu minimieren und Strafen zu vermeiden.

Steuerstrafrecht & Selbstanzeige

Eine Betriebsprüfung steht an, Unterlagen sind unvollständig, oder das Finanzamt ermittelt bereits? In solchen Fällen hilft der Steuerberater oft nicht weiter – denn sobald der Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht, braucht es rechtliche Vertretung. Wir begleiten Sie diskret, kompetent und mit der gebotenen Sorgfalt durch heikle Situationen.