Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht umfasst alle Regelungen zu strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit Steuervergehen – etwa im Erbschafts- oder Schenkungsbereich.

Typische Fälle:

  • Verschweigen von Vermögenswerten im Nachlass.
  • Falsche Angaben in Steuererklärungen.
  • Nichtanzeige von Schenkungen.

Rechtstipp: Bei Unsicherheiten im Umgang mit steuerrelevanten Angaben: frühzeitig anwaltliche Beratung einholen.

Glossar / Steuerstrafrecht

Rategber & Rechtstipps zu Steuerstrafrecht

Selbstanzeige im Erbfall

Beim Erbfall können unvollständige Steuerangaben strafrechtliche Folgen haben. Eine rechtzeitig und korrekt vorbereitete Selbstanzeige hilft, Risiken zu minimieren und Strafen zu vermeiden.

Steuerstrafrecht & Selbstanzeige

Eine Betriebsprüfung steht an, Unterlagen sind unvollständig, oder das Finanzamt ermittelt bereits? In solchen Fällen hilft der Steuerberater oft nicht weiter – denn sobald der Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht, braucht es rechtliche Vertretung. Wir begleiten Sie diskret, kompetent und mit der gebotenen Sorgfalt durch heikle Situationen.