Familienheim

Familienheim ist die selbst genutzte Wohnimmobilie, die Ehepartner oder Kinder nach dem Erbfall steuerfrei übernehmen können – unter bestimmten Voraussetzungen.

Voraussetzungen für Steuerfreiheit:

  • Selbstnutzung durch Ehepartner oder Kinder für 10 Jahre.
  • Unverzüglicher Einzug nach dem Erbfall.
  • Maximalgröße bei Kindern: 200 m² Wohnfläche.

Rechtstipp: Klären Sie im Vorfeld, ob Ihre Immobilie die Voraussetzungen für die Familienheimregelung erfüllt.

Glossar / Familienheim

Rategber & Rechtstipps zu Familienheim

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