Nießbrauchrecht

Nießbrauchrecht ist das Recht, eine Immobilie zu nutzen oder Erträge daraus zu beziehen, ohne Eigentümer zu sein.

Typische Anwendungen:

  • Absicherung bei Schenkungen.
  • Reduzierung der Steuerlast.
  • Eintragung im Grundbuch.

Rechtstipp: Nießbrauch ist ein zentrales Instrument der Nachlassplanung.

Glossar / Nießbrauchrecht

Rategber & Rechtstipps zu Nießbrauchrecht