Schenkung zu Lebzeiten

Schenkung zu Lebzeiten ist die Übertragung von Vermögen oder Immobilien an Erben bereits vor dem Todesfall – oft zur Steuerersparnis und Konfliktvermeidung.

Vorteile der lebzeitigen Schenkung:

  • Wiederholte Nutzung von Freibeträgen möglich.
  • Klare Vermögensverteilung nach Wunsch.
  • Option auf Rückforderung bei bestimmten Ereignissen.

Rechtstipp: Lassen Sie sich vor einer größeren Schenkung juristisch beraten – insbesondere bei Immobilien oder Firmenanteilen.

Glossar / Schenkung zu Lebzeiten

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