Ausschlagung der Erbschaft

Ausschlagung der Erbschaft bedeutet, dass ein Erbe die Erbschaft nicht annimmt.

Gründe für eine Ausschlagung:

  • Überschuldeter Nachlass.
  • Persönliche Haftungsrisiken.
  • Steuerliche Erwägungen.

Rechtstipp: Die Ausschlagung muss innerhalb der gesetzlichen Frist erklärt werden.

Glossar / Ausschlagung der Erbschaft

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