Erbschaftsteuer Freibetrag

Erbschaftsteuer Freibetrag ist der steuerfreie Betrag, bis zu dem eine Erbschaft nicht versteuert werden muss. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad ab.

Typische Freibeträge:

  • 500.000 € für Ehepartner.
  • 400.000 € für Kinder.
  • 20.000 € für entferntere Verwandte oder Freunde.

Rechtstipp: Nutzen Sie Freibeträge durch frühzeitige Schenkungen oder geschickte Testamentsgestaltung optimal aus.

Glossar / Erbschaftsteuer Freibetrag

Rategber & Rechtstipps zu Erbschaftsteuer Freibetrag

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