Familienheimregelung

Familienheimregelung ist eine Ausnahmeregelung im Erbschaftsteuergesetz, die unter bestimmten Bedingungen die steuerfreie Übertragung der selbstgenutzten Wohnimmobilie erlaubt.

Wichtige Aspekte:

  • Begünstigt Ehegatten und Kinder bei selbstgenutztem Eigentum.
  • Vorgeschriebene Selbstnutzung für bestimmte Zeiträume.
  • Gilt nicht bei Vermietung oder Verkauf innerhalb der Frist.

Rechtstipp: Beziehen Sie die Familienheimregelung in Ihre Nachlassplanung ein – sie kann große Steuerersparnisse ermöglichen.

Glossar / Familienheimregelung

Rategber & Rechtstipps zu Familienheimregelung

Erbschaftsteuer sparen

Erbschaftssteuer sparen

Erfahren Sie, wie Immobilienbesitzer in München durch frühzeitige Planung und gezielte Maßnahmen Erbschaftssteuer legal minimieren können.