steuerliche Freibetragsnutzung

Steuerliche Freibetragsnutzung bezeichnet die gezielte Ausnutzung gesetzlicher Freibeträge bei Schenkungen oder Erbschaften zur Vermeidung von Steuerzahlungen.

Wichtige Freibeträge:

  • 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder.
  • Nutzung alle 10 Jahre möglich.
  • Gestaltung durch frühzeitige Übergaben.

Rechtstipp: Nutzen Sie die Freibeträge strategisch – oft ist eine schrittweise Übergabe steuerlich viel günstiger.

Glossar / steuerliche Freibetragsnutzung

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