Gewillkürte Erbfolge

Gewillkürte Erbfolge bezeichnet eine vom Erblasser durch Testament oder Erbvertrag selbst festgelegte Erbfolge.

Merkmale der gewillkürten Erbfolge:

  • Ersetzt die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise.
  • Erblasser kann auch Dritte oder Institutionen bedenken.
  • Pflichtteilsansprüche bleiben unberührt.

Rechtstipp: Nutzen Sie die gewillkürte Erbfolge, um Ihre Werte gezielt weiterzugeben – rechtlich abgesichert durch klare Regelung.

Glossar / Gewillkürte Erbfolge

Rategber & Rechtstipps zu Gewillkürte Erbfolge