Bindungswirkung

Bindungswirkung bezeichnet die rechtliche Wirkung, dass bestimmte letztwillige Verfügungen nach dem Tod eines Partners nicht mehr einseitig geändert werden können.

Typische Fälle der Bindungswirkung:

  • Gemeinschaftliche Testamente (z. B. Berliner Testament).
  • Erbverträge mit gegenseitigen Verfügungen.
  • Bindung besteht oft auch über den Tod hinaus.

Rechtstipp: Beachten Sie bei Änderungen bestehender Verfügungen die Bindungswirkung – sie kann nur mit Zustimmung des anderen geändert werden.

Glossar / Bindungswirkung

Rategber & Rechtstipps zu Bindungswirkung

Berliner Testament

Berliner Testament

Ein Berliner Testament kann sinnvoll sein, wenn Ehepartner sich gegenseitig absichern und eine klare Erbfolge wünschen – besonders bei Immobilienbesitz. Risiken wie Steuerlast und Bindungswirkung sollten vorab rechtlich geprüft werden.