Testament, Erbschein, Pflichtteilsrechte, Erbengemeinschaft unter anderem - wir beraten Sie auf Ihre individuelle Situation bezogen.
Gestaltungsvorschläge zu lebzeitigen Vermögensübertragungen, zur Vermeidung von Nachlassstreitigkeiten und Reduzierung von Erbschaftssteuerlasten sind Schwerpunkte unserer Beratungspraxis.
In Kooperation mit der Kanzlei Dr. Zeifang, Kübel und Partner
mbB, Kanzlei für Steuerrecht, stehen wir Ihnen gerne u.a. bei Problemen mit dem Finanzamt, bei Steuerstrafverfahren und bei Nachfolgeregelungen zur Seite.
Trennung, Scheidung, Unterhalt, Zugewinn unter anderem - wir bieten eine zuverlässige Begleitung auch in Konfliktsituationen.
Miriam Mohr
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht, Steuerrecht und Familienrecht, Testamentsvollstreckerin (DVEV)
Joachim Kübel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
und Steuerrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker
Die seit Jahrzehnten bestehende Kanzlei hat sich zur Aufgabe gemacht, unsere Mandanten kompetent zu beraten und ihre Interessen erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Erbrechts, Familienrechts und des Steuerrechts, was oftmals Hand in Hand geht!
Rechtsanwältin Miriam Mohr ist seit 2009 in der Kanzlei tätig und ist erfahrene Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht sowie Steuerrecht und Testamentsvollstreckerin (DVEV).
Gründerin der Kanzlei ist Frau Dr. Ilse Mohr (Fachanwältin für Erbrecht, Familienrecht sowie vereidigte Buchprüferin), die die Kanzlei ab 1. Januar 2020 Frau Rechtsanwältin Miriam Mohr übergeben hat.
In unserer sehr persönlich geführten Kanzlei nehmen wir uns Zeit für die Belange unserer Mandanten und für deren individuelle Betreuung.
Unsere intensive Bemühung gilt zunächst der Findung einvernehmlicher Regelungen vorab gerichtlicher Geltendmachung, zum Zweck der Zeit- und Kostenersparnis und Vermeidung der Vertiefung von Konflikten, soweit gewünscht und möglich.
Aber natürlich treten wir engagiert auch vor Gericht auf.
Wir wissen, dass sich manche Mandanten, die z.B. von Trennung oder dem Tod eines nahestehenden Menschen betroffen sind, in schwierigen persönlichen Lebenslagen befinden und nicht nur fachkundige, sondern auch eine vertrauensvolle und sensible Mandatsführung erwarten.
Wir sind auch die richtigen Ansprechpartner für Senioren und deren Angehörige und können auf Wunsch anbieten, die Beratung im Rahmen unserer Fachgebiete bei den Mandanten zu Hause oder in einer Betreuungseinrichtung vorzunehmen.
Mandatsübernahmen tätigen wir nicht nur für Mandanten des örtlichen Umkreises, sondern auch bundesweit. Unsere Zulassungen erstrecken sich auf deutsche Gerichte und sämtliche Behörden.
In Kooperation mit der Kanzlei Dr. Zeifang, Kübel und Partner mbB, Kanzlei für Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Erbrecht, Wirtschaftsrecht und Familienrecht, in welcher Frau Rechtsanwältin Miriam Mohr neben Herrn Rechtsanwalt Joachim Kübel Partner ist.
Rechtsanwalt Joachim Kübel ist in der langjährig bestehenden Kanzlei Dr. Zeifang als Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht tätig,
wobei er seit 2016 persönlich die Zweigstelle Haar bei München, Hans-Stießberger-Straße 17, leitet.
Als Fachanwalt für Steuerrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Kübel nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe sowohl in finanzgerichtlichen Verfahren als auch in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten.
Hans-Stießberger-Straße 17
85540 Haar
Telefon 89 - 46 80 44
und 89 - 46 04 621
Fax 89 - 46 03 810
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Montag-Donnerstag
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Besprechungstermine
nach Vereinbarung.