Absicherung des überlebenden Partners

Absicherung des überlebenden Partners beschreibt erbrechtliche und finanzielle Maßnahmen, die den hinterbliebenen Ehe- oder Lebenspartner nach dem Tod absichern.

Häufige Maßnahmen zur Absicherung:

  • Testamentarische Alleinerbeneinsetzung des Partners.
  • Nutzung des Berliner Testaments.
  • Regelung von Wohnrechten und Nießbrauch.

Rechtstipp: Klären Sie die Absicherung frühzeitig, um den überlebenden Partner vor Pflichtteilsforderungen anderer Erben zu schützen.

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