Absicherung des überlebenden Partners

Absicherung des überlebenden Partners beschreibt erbrechtliche und finanzielle Maßnahmen, die den hinterbliebenen Ehe- oder Lebenspartner nach dem Tod absichern.

Häufige Maßnahmen zur Absicherung:

  • Testamentarische Alleinerbeneinsetzung des Partners.
  • Nutzung des Berliner Testaments.
  • Regelung von Wohnrechten und Nießbrauch.

Rechtstipp: Klären Sie die Absicherung frühzeitig, um den überlebenden Partner vor Pflichtteilsforderungen anderer Erben zu schützen.

Glossar / Absicherung des überlebenden Partners

Rategber & Rechtstipps zu Absicherung des überlebenden Partners

Berliner Testament

Berliner Testament

Ein Berliner Testament kann sinnvoll sein, wenn Ehepartner sich gegenseitig absichern und eine klare Erbfolge wünschen – besonders bei Immobilienbesitz. Risiken wie Steuerlast und Bindungswirkung sollten vorab rechtlich geprüft werden.