Vermächtnis

Vermächtnis ist die Zuwendung eines bestimmten Gegenstands oder Geldbetrags an eine Person, ohne diese als Erben einzusetzen.

Merkmale:

  • Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe.
  • Anspruch richtet sich gegen die Erben.
  • Muss klar im Testament geregelt sein.

Rechtstipp: Vermächtnisse sollten eindeutig bezeichnet werden, um Streit zu vermeiden.

Glossar / Vermächtnis

Rategber & Rechtstipps zu Vermächtnis

Berliner Testament

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Ein Berliner Testament kann sinnvoll sein, wenn Ehepartner sich gegenseitig absichern und eine klare Erbfolge wünschen – besonders bei Immobilienbesitz. Risiken wie Steuerlast und Bindungswirkung sollten vorab rechtlich geprüft werden.